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Zusammenfassungen des neuen Strahlenschutzrechtes für die Röntgendiagnostik
Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) vom 27. Juni 2017
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 b
MPE ist hinzuzuziehen bei Untersuchungen mit erheblicher Exposition
§ 19 Anzeigefrist für Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen vier Wochen ( früher zwei Wochen )
§ 21 Anzeige Betriebsbeendigung von Röntgeneinrichtungen
§ 70 Strahlenschutzbeauftragter ( SSB ) hat ein Jahr Kündigungsschutz. Dem SSB obliegen die Pflichten, die ihm durch das StrlSchG auferlegt sind, nur im Rahmen seiner Befugnisse. Der Strahlenschutzverantwortliche ( SSV ) bleibt auch im Falle einer Bestellung eines SSB für die Einhaltung der Pflichten , die ihm durch das StrlSchG auferlegt sind, verantwortlich.
§§ 77, 78, 80 ( Dosis- ) Grenzwerte | |||
Maximale effektive Dosis im Berufsleben 400 mSv | Strahlenexponiertes Personal Kat. A | Kat. B | Einzelpersonen der Bevölkerung | |
≥ 18 Jahre | ≥ 18 Jahre bzw. Auszubildende / Studierende zw. 16. und 18. Lebensjahr | ||
Dosis p.a. [ mSv ] | |||
Effektive Dosis1 | 20 | 6 | 1 |
Organ-Äquivalentdosis Augenlinse | 15 | 15 | |
Organ-Äquivalentdosis Haut, Hände, Füße, Unterarme2, ... | Je 500 | Je 150 | Je 50 |
1 Die effektive Dosis für strahlenexponierte Personen darf in einem einzelnen Kalenderjahr bis zu 50 mSv betragen, wenn in 5 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Gesamtdosis von 100 mSv nicht überschritten wird. 2 einschließlich der dazugehörigen Haut. |
§ 172 Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 200 Übergangsregelungen anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen:
· Für CT-Geräte und interventionelle Anlagen mit erheblicher Exposition, deren Betrieb vor dem
· 31.12.2018 angezeigt wurde, gilt die Pflicht zum Nachweis des MPE bis zum 31.12.2022
· Für CT-Geräte und interventionelle Anlagen mit erheblicher Exposition, deren Betrieb ab dem
· 01.01.2019 angezeigt wurde, gilt die Pflicht zum Nachweis des MPE sofort.
Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) vom 29. November 2018
§ 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
§ 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz
§ 53 Abgrenzung, Kennzeichnung und Sicherung von Strahlenschutzbereichen ( z.B. „Kein Zutritt - Röntgen“ )
§ 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 60 Röntgenräume
§ 63 Unterweisung im Strahlenschutz mindestens einmal im Jahr mit fünf Jahre Aufbewahrungsfristen der Aufzeichnungen und Nachweise
§§ 64-66 Ermittlung der Körperdosis
§ 69 Schutz von schwangeren Frauen ( berufliche Strahlenexposition muss arbeitswöchentlich ermittelt und die ermittelte Exposition der schwangeren Frau unverzüglich mitgeteilt werden )
§ 108 Meldepflicht bei bedeutsamen Vorkommnissen ( Anlage 14 )
Bezug | Modalität | Schwellenart | Wert | Häufigkeit |
Gruppenexposition | Computertomographie, Durchleuchtung, Intervention | Aktionsschwelle Meldeschwelle | 3 x DRW 2 x DRW | Einmalig, danach Prüfung der Meldeschwelle Mittelwert der letzten 20 Untersuchungen |
Personenexposition | Computertomographie Durchleuchtung Intervention | Meldeschwelle Meldeschwelle Aktionsschwelle
| CTDIvol Gehirn > 120 mGy CTDIvol Körper > 80 mGy DFP DFP
| Einmalig Einmalig Einmalig, danach Prüfung der Meldeschwelle Einmalig |
Wiederholungen | Computertomographie, Durchleuchtung | Aktionsschwelle Meldeschwelle | Wiederholungen aufgrund von Einstellfehlern, Gerätedefekten oder Körperteilverwechselungen Überschreitung der Meldeschwelle für Personenexpositionen | Einmalig, danach Prüfung der Meldeschwelle Einmalig |
Verwechselungen | Computertomographie Durchleuchtung
| Aktionsschwelle Meldeschwelle Meldeschwelle Meldeschwelle | Personenverwechselungen Überschreitung der Meldeschwelle für Personenexpositionen Personenverwechselungen Personen- oder Körperteilverwechselungen | Einmalig, danach Prüfung der Meldeschwelle Einmalig Einmalig Einmalig |
§ 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
§ 116 Konstanzprüfung
§ 131 MPE ist für CT-Geräte und interventionelle Anlagen mit erheblicher Exposition hinzuzuziehen
§ 189 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz ( §§ 47, 49 und 51 )
Ausgewählte DIN-Normen ( Radiologie )
DIN | Kurzbeschreibung | Titel | Stand | Ersetzt durch |
DIN 6812 | Baulicher Strahlenschutz bei Röntgenanlagen | Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes | Juni 2021 | |
DIN 6857-2 | Qualitätsprüfung von genutzter Strahlenschutzkleidung | Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung - Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung | April 2021 | |
DIN 6868-4 | Konstanzprüfung bei digitaler Projektionsradiographie und an Durchleuchtungseinrichtungen | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 4: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen und Durchleuchtung | März 2021 | |
DIN 6868-13 | Konstanzprüfung an Einrichtungen zur digitalen Projektionsradiographie | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 13: Konstanzprüfung bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen | März 2012 | DIN 6868-4 und DIN 6868-150 |
DIN 6868-57 | Abnahmeprüfung an Bildwiedergabesystemen | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabesystemen | Februar 2001 | DIN 6868-157 |
DIN 6868-150 | Abnahmeprüfung konventioneller und Durchleuchtungssysteme | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung | Juni 2013 | |
DIN 6868-157 | Abnahme- und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung | November 2014 | ( ersetzt DIN 6868-57 mit Übergangsfrist bis 2025 ) |
DIN 6868-159 | Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie | Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie | April 2021 | |
DIN 6878-1 | Anforderungen an Bildarchivierung | Digitale Archivierung in der medizinischen Radiologie - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an die Archivierung von Bildern | Januar 2013 | |
DIN EN IEC 61223-3-5 | Abnahme- und Konstanzprüfung an Computertomographen | Bewertung und routinemäßige Prüfung in Abteilungen für medizinische Bildgebung - Teil 3-5: Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung - Leistungsmerkmale zur Bildgebung von Röntgeneinrichtungen für Computertomographie (IEC61223-3-5:2019); Deutsche Fassung EN IEC 61223-3-5:2019 | November 2021 | |
DIN EN 61331-2 | Strahlenschutzmittel in der Röntgendiagnostik | Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 2: Durchsichtige Schutzplatten (IEC 61331-2:2014); Deutsche Fassung EN 61331-2:2014 | September 2016 | |
DIN EN 61331-3 | Strahlenschutzmittel in der Röntgendiagnostik | Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 3: Schutzkleidung, Augenschutz und Abschirmung für Patienten (IEC 61331-2:2014); Deutsche Fassung EN 61331-3:2014 | September 2016 |
Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung
vom 01.07.2020,
geändert durch Rundschreiben vom 07.06.2021.
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Bekanntmachung der aktualisierten neuen diagnostischen Referenzwerte ( DRW ) vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS )
Leitlinie der Bundesärztekammer ( BÄK ) zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Gemäß des Beschlusses des Vorstands der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 15.09.2022
Leitlinie der Bundesärztekammer ( BÄK ) zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Gemäß des Beschlusses des Vorstands der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 15.09.2022